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Allgemeine Geschäftsbedingungen der GRAFOTEAM®

1. Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

2. Vertragsinhalt
Angebote sind freibleibend, die Bestellung gilt erst als angenommen, wenn sie von der GRAFOTEAM® schriftlich bestätigt ist.

3. Lieferung / Versand
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der GRAFOTEAM® maßgebend. GRAFOTEAM ist zu Teillieferungen berechtigt. Diese sind vom Besteller anzunehmen. Die genannte Lieferzeit bezieht sich auf die Fertigstellung im Lieferwerk und kann unverbindlich zugesagt werden. Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere der vereinbarten Zahlungsbedingungen, voraus. Bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhersehbaren Ereignissen, die außerhalb des Willens der GRAFOTEAM® liegen, verlängert sich die Lieferfrist. Dies gilt auch, wenn bei Vorlieferanten (In- oder Ausland) diese Ereignisse freie Lieferung vereinbart wurde. Versand erfolgt in jedem Falle auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versandvorschriften sind mit der Bestellung zu geben, andernfalls wird die Ware nach bestem Ermessen ohne Verbindlichkeit zugesandt. Versicherung gegen Transportschäden erfolgt nur auf Anforderung und Kosten des Bestellers. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die die GRAFOTEAM® nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Besteller über. Erkennbare Schäden an Liefergut sind dem Transportführer und der GRAFOTEAM® direkt schriftlich bekannt zu geben. Wünscht der Besteller eine Verschiebung des Liefertermins, so bedarf eine Vereinbarung darüber der Schriftform.

4. Preis und Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Rechnungsbetrages (Nettopreis zuzüglich gültiger Mehrwertsteuer) hat bei Lieferung/Installation ohne Abzug zu erfolgen. Die Preise gelten jeweils ab Lieferwerk, ausschließlich Verpackung, Transport und Aufstellung. Die genannten Preise für Verpackung und Transport sind unverbindliche Richtpreise. Die GRAFOTEAM® behält sich vor, diese nach oben oder unten zu berichtigen und den bei der Lieferung tatsächlich vorliegenden Verhältnissen anzupassen. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, ein Zurückhaltungs- oder Aufrechnungsrecht nicht zu. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bankdiskont zu vergüten. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschaden wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Bei Banküberweisung und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei GRAFOTEAM® eingeht, als Zahlungseingang. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers bekannt oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, so steht der GRAFOTEAM® das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Desgleichen hat die GRAFOTEAM® das Recht, die Weiterarbeit an den laufenden Aufträgen des Auftraggebers einzustellen. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstige Kosten zu tragen. Die Annahme von Schecks und Wechseln erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen und nur erfüllungshalber; Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Der Besteller haftet in jedem Falle ersatzweise für die Zahlung, auch wenn der Auftrag für Rechnung eines Dritten erteilt wurde. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, behält sich die GRAFOTEAM® vor, Preise vor verbindlicher Annahme einer Bestellung jederzeit einseitig zu ändern. Die GRAFOTEAM® ist auch berechtigt, eventuelle Listen mit unverbindlich empfohlenen Preisen für den Endverbraucher jederzeit ersatzlos aufzuheben. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten. Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 30-34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf diese Bank übertragen. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Die VR FACTOREM® ist ebenfalls berechtigt, ihre Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.

5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen der GRAFOTEAM® und dem Abnehmer Eigentum der GRAFOTEAM® und der erweiterte Eigentumsvorbehalt gilt als vereinbart. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldierung und deren Anerkennung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwertes bei der GRAFOTEAM®. Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Sicherungszession sind ihm nicht gestattet. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Rechte des Vorbehaltsverkäufers beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer schon jetzt an die GRAFOTEAM® ab; die GRAFOTEAM® nimmt diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und des Einziehungsrechtes der GRAFOTEAM® ist der Abnehmer zur Einziehung solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegenüber der GRAFOTEAM® nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf verlangen der GRAFOTEAM® hat der Abnehmer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen der GRAFOTEAM® zu machen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für die GRAFOTEAM® vor, ohne dass für Letzten daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengungen der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der GRAFOTEAM® gehörenden Waren, steht der GRAFOTEAM® der dabei entstehende Miteigentumsanteil an den neuen Sachen im Verhältnis des Fakturen-Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Abnehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind die Vertragspartner darüber einig, das der Abnehmer der GRAFOTEAM® im Verhältnis des Fakturen-Wertes der verarbeiteten bzw. verbunden, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für die GRAFOTEAM® verwahrt. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, und gleich ob ohne oder nach Vereinbarung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Vorausabrechnung nur in Höhe des Faktura-Wertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit den anderen Waren weiterveräußert wird. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer die GRAFOTEAM® unverzüglich unter Übergabe der für Interventionen notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf Kosten gegen Schäden versichern zu lassen.

6. Gewährleistung
Die GRAFOTEAM® übernimmt die Gewährleistung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die GRAFOTEAM® gewährleistet im Regelfall für die Zeit von 6 Monate ab Übergabe, dass die neue Ware bis zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Fehlern ist. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers bestehen zunächst in dem Recht zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuerbringung der Leistung, wodurch sich die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Solange die GRAFOTEAM® den Verpflichtungen auf Behebung der Mängel durch Nachbesserung oder Austausch mit fehlerfreier Ware nachkommt, hat der Besteller nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlag der Nachbesserung insgesamt vorliegt. Gewährleistung ist ausgeschlossen wenn von Seiten des Bestellers oder Dritter Eingriffe in den Liefergegenstand vorgenommen worden sind. Die Gewährleistungsansprüche müssen unverzüglich, bei offensichtlichen Mängel spätestens binnen 8 Tagen, bei nicht erkennbaren Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich gestellt werden. Der Besteller trägt die Kosten einer Untersuchung durch die GRAFOTEAM®, wenn die Mängelrüge unbegründet war. Insoweit gelten die jeweiligen Preislisten für Servicearbeiten. Für gelieferte Erzeugnisse, die wir von dritter Stelle bezogen haben, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der uns gegen den Lieferanten der Erzeugnisse, zustehenden Ansprüche. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf unsachgemäßen Betrieb, Nichteinhaltung der für die vom Hersteller empfohlenen Spezifikationen aufweisen oder für die Folgen unsachgemäßer Behandlung des Liefergegenstandes.

7. Haftung
Die Haftung des Lieferanten richtet sich ausschließlich nach diesen Liefer- und Zahlungsbestimmungen. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche –auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die GRAFOTEAM®, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gibt der Hersteller für die Mängelfreiheit der gelieferten Ware eine Garantie, so können Gewährleistungsansprüche uns gegenüber nur geltend gemacht werden, wenn und soweit der Kunde zuvor den Hersteller aus der Garantie erfolglos in Anspruch genommen hat.

8. Software / Schriften
Die Übertragbarkeit des Nutzungsrechts richtet sich nach den Produkten beigepackten Bestimmungen des Vorlieferanten. Die auf ausgelieferten Programmträgern oder der Verpackung angebrachten Schutzrechtshinweise –auch Dritter- Vervielfältigung von technischen Unterlagen und Dokumentationen ist untersagt.

9. Schutzrechte
Die GRAFOTEAM® gewährleistet, dass überlassene Produkte bei vertragsmäßiger Nutzung keine Rechte Dritter verletzten. Der Besteller wird die GRAFOTEAM® von Schutzrechtsbehauptungen Dritter in Kenntnis setzten und der GRAFOTEAM® die Rechtsverteidigung überlassen.

10. Exportbeschränkungen (Embargobestimmungen)
Bestimmte Lieferungen der GRAFOTEAM® erfolgen vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigung oder den Regelungen eines anderen Lieferlandes sowie dem deutschen Außenwirtschaftrecht. Der Besteller hat Kenntnis davon genommen und verpflichtet sich, die ihm von der GRAFOTEAM® mitgeteilten Beschränkungen einzuhalten.

11. Datenschutz
Wir speichern personenbezogene Daten unserer Geschäftspartner die zum Geschäftsverkehr notwendig sind. Diese Daten werden an Dritte nicht weitergegeben.

12. Allgemeines
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Köln. Ist der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person, oder hat er Wohn- und Geschäftssitz im Ausland, so ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse, nach unserer Wahl Köln oder Frankfurt am Main.

Stand: 05/2006